Anforderungen an die Absicherung der Trinkwasser-Installation und des Trinkwassernetzes bei Nutzung in der Vieh- und Landwirtschaft Sicherungseinrichtung „freier Auslauf"
Allgemeines
Die Trinkwasserverordnung und die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVB-WasserV) sind die gesetzlichen Grundlagen für die Trinkwasserversorgung in Deutschland. Zum Schutz des Trinkwassers verweisen diese auf die allgemein anerkannten Regeln der Technik (a.a.R.d.T.), die vom Betreiber der Trinkwasser-Installation bzw. der von ihm beauftragten Fachfirma einzuhalten sind. Störende Rückwirkungen auf die hauseigene Trinkwasser-Installation und auf das öffentliche Trinkwassernetz dürfen nicht erfolgen.
In der Vieh- und Landwirtschaft (inklusive privater Tierhaltung, bei Biogasanlagen etc.) darf in bestimmten Fällen kein unmittelbarer Anschluss an die Trinkwasser-Installation erfolgen. Insbesondere bei einer Gesundheitsgefährdung für Menschen durch die Anwesenheit von Bakterien und Viren ist nach den a.a.R.d.T. eine physische Trennung („freier Auslauf") wasserführender Systeme zur Trinkwas-ser-Installation und zum Trinkwassernetz erforderlich. Diese twin beschreibt exemplarisch konkrete Anwendungsfälle, bei denen eine solche Sicherungseinrichtung erforderlich ist.
Quelle: DVGW e. V. / Heuer
Quelle:
https://www.dvgw-regelwerk.de/plus/#technische-regel/dvgw-twin-13/15e0
Infos zu Trinkwasser im Gewerbe:
/proweb/wasser