Messe SHK
Die Fachmesse SHK - wir präsentieren Ihnen die Neuheiten. Mehr
Öllagerung - Was ist neu?
Die AwSV bringt auch neue Regelungen für alle, die Öl lagern. Mehr
In 5 Schritten...
Hier erklären wir Ihnen, wie unkompliziert eine Modernisierung Ihrer Heizungsanlage vonstatten geht. Mehr
Vorsicht Kohlenmonoxid
Gasheizungen, Raumheizgeräte, Kamine und Öfen (Öl, Gas und Holz) sind nicht gewartet? Das ist lebensgefährlich! Mehr
Neuheiten im Fokus
Jetzt aktualisiert: Ausgewählte Produktneuheiten einiger Markenhersteller vorgestellt in unterhaltsamer Videoform. Mehr
Energieeffizient Sanieren
Ab Das KfW-Programm „Energieeffizient Sanieren“ wird erweitert! Mehr
Mehr Fördergelder für Brennstoffzellen
Förderungen für Heizanlagen auf Brennstoffzellenbasis werden deutlich erweitert! Mehr
HÜPPE
Ausgezeichnet: HÜPPE EasyFlat erhält German Design Award 2018. Mehr
Keramag
Waschtischserie Keramag VariForm - Vielfalt und Gestaltungsfreiheit. Mehr
Junkers
Bosch Junkers Vent 2000 C – Wärmerückgewinnung bis zu 90 Prozent. Mehr
Jeder Mensch möchte im Alter möglichst lange selbstständig in den eigenen vier Wänden wohnen bleiben. Wenn Bewegungseinschränkungen zunehmen, können Maßnahmen zur Erleichterung von alltäglichen Bewegungsabläufen notwendig werden.
Solche Maßnahmen können der Einbau einer Fahrrampe, Geländer, Stützgriffe, die Verbreiterung von Türen, die Installation eines Treppenliftes oder der Einbau einer bodengleichen Dusche sein. Als Anreiz stehen zahlreiche Fördertöpfe in der EU, beim Bund, den Ländern und Gemeinden zur Verfügung, die abhängig von der individuellen Situation genutzt werden können.
KfW-Programm - Altersgerecht umbauen
Dieses KfW-Programm fördert alle Maßnahmen, die Barrieren reduzieren und das Wohnen angenehmer machen. Das Besondere dabei ist, dass die Förderung sogar unabhängig vom Alter und jeglicher Einschränkung (z.B. Behinderungen) der Nutzer ist.
Rechtzeitige Antragsstellung
Entscheidend ist immer, dass Sie den Antrag auf die Förderung vor Beginn der Umbauten stellen. Andernfalls verfällt der Anspruch. Informieren Sie sich daher rechtzeitig, welche Möglichkeiten Sie für Ihre Baumaßnahmen in Anspruch nehmen können.
Was wird gefördert?
Werden durch den Umbau Barrieren reduziert und damit ein bequemeres Wohnen ermöglicht, können Sie dabei unterstützt werden. Konkret wird beispielsweise der Umbau von Sanitärräumen, der Einbau von Aufzügen, das Anpassen von Wohnungsgrundrissen oder die Verbesserung von Gebäude- bzw. Wohnungszugängen gefördert. Auch viele weitere Maßnahmen können entweder mit zinsgünstigen Darlehen (159) finanziert werden oder es kann ein Zuschuss (455) beantragt werden. Dabei müssen je nach Maßnahme technische Mindestanforderungen berücksichtigt werden.
Link: Hier geht es zum KfW- Förderungsprogramm Nr. 159 - "Altersgerecht Umbauen" (Kredit) auf der Seite der KfW.
Link: Hier geht es zum KfW- Förderungsprogramm Nr. 455 - "Altersgerecht Umbauen" (Zuschuss) auf der Seite der KfW.
Obwohl der Bund die Mittel für den barrierereduzierenden Umbau für das Jahr 2017 auf 75 Mio. Euro aufgestockt hat, ist in diesem Jahr keine Antragstellung für Zuschüsse im Bereich Barrierereduzierung mehr möglich. Eine Förderung im Jahr 2018 ist gegebenenfalls möglich, wenn wieder Mittel im Bundeshaushalt vorgesehen werden. Nähere Informationen können Sie der untenstehenden Pressemeldung der KfW entnehmen.
Pressemitteilung vom 09.08.2017 / KfW
Obwohl der Bund die Mittel für den barrierereduzierenden Umbau bereits auf 75 Mio. Euro aufgestockt hat, ist keine Antragstellung für Zuschüsse im Bereich Barrierereduzierung mehr möglich. Eine Förderung im Jahr 2018 ist gegebenenfalls möglich, wenn wieder Mittel im Bundeshaushalt vorgesehen werden. Eine Antragstellung ist auch dann nur möglich, wenn Sie noch nicht mit Ihrem Vorhaben begonnen haben. Auf www.kfw.de/455 werden wir Sie zeitnah informieren, sobald uns Informationen zur erneuten Bereitstellung von Bundesmitteln vorliegen.
Bereits erteilte Zusagen sind von dem Antragsstopp nicht betroffen. Wichtige Hinweise für Kunden mit bereits erteilter Zusage:
Wir fördern Ihre barrierereduzierenden Maßnahmen auch außerhalb des Zuschusses:
Alternativ zum Zuschuss "Altersgerecht Umbauen (455)" können Sie auch die Förderung in Form des zinsgünstigen Kredits "Altersgerecht Umbauen (159)“ nutzen. Mehr Informationen unter www.kfw.de/159 .
Eine Antragstellung im KfW-Zuschussportal für Maßnahmen zum Einbruchschutz ist weiterhin möglich. Dies gilt solange die Bundesmittel nicht aufgebraucht sind. Sollten Sie konkrete Maßnahmen planen, empfehlen wir immer eine zeitnahe Antragstellung und Umsetzung.
Telefonische Informationen zu unseren Förderprodukten erhalten Sie unter der kostenfreien Telefonnummer 0800 539 9002 (Montag-Freitag: 08.00-18.00 Uhr).
Quelle: KfW
Hier der Link zur oben abgedruckten Pressemeldung auf der Seite der KfW:
https://www.kfw.de/KfW-Konzern/Newsroom/Aktuelles/News/News-Details_428288.html?kfwnl=Newsletter-Bauen_Wohnen_Energie_sparen.Bauen_Wohnen_Energie_sparen-09-08-2017.483863
Förderungen von Krankenkassen / Pflegeversicherungen
Auch die Pflegeversicherungen der Krankenkassen fördern Baumaßnahmen in Richtung Barrierefreiheit mit finanziellen Zuschüssen:
Alle Angaben ohne Gewähr.